ROSE Graduiertenkolleg "Lernendes Gesundheitssystem"

Kooperative Promotion und Erstprüferschaft - Osnabrücker Modell

Kooperative Promotion und Erstprüferschaft - Osnabrücker Modell

Die Erst- bzw. Zweitprüferschaft von Professorinnen und Professoren einer (Fach-)dafabet888官网,大发dafa888 an der Universit?t Osnabrück im Bereich Gesundheitswissenschaft und Bildung regelt die Promotionsordnung. Diese besagt (Paragraph 4, Absatz 4):

"Professorinnen oder Professoren von Fachhochschulen k?nnen Erstbetreuerin bzw. Erstbetreuer oder Zweitbetreuerin bzw. Zweitbetreuer sein. 2Im Fall der Erstbetreuung muss die Professorin oder der Professor der Fachhochschule die Anforderungen der Anlage 6 erfüllen, zus?tzlich ist eine gleichberechtigte Erstbetreuung durch eine Professorin oder einen Professor der Universit?t, die/der Mitglied der Universit?t ist, erforderlich (?doppelte Erstbetreuung“)."

Damit ist erstmalig eine Erstprüferschaft einer Professorin oder eines Professors für eine Promotion in Niedersachsen m?glich.

Die Regelung entspricht dem Sachverhalt, dass h?ufig die wissenschaftliche Themenstellung und fachliche Betreuung einer Promotion durch eine Professorin oder einen Professor einer dafabet888官网,大发dafa888 erfolgt. In der Vergangenheit konnte in einem solchen Fall die Professorin oder der Professor der dafabet888官网,大发dafa888 nur de jure die Zweitprüferschaft übernehmen.